Private Haushalte

Wer zählt zu den Privatkunden und wer kann Änderungen vornehmen?

  • Alle, die ein privates Grundstück oder eine Ferienwohnung nutzen bzw. solche verwalten.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich über die Eigentümer bzw. bevollmächtigte Verwalter.
  • Nur Eigentümer können Änderungen vornehmen.