Wer zählt zu den Privatkunden und wer kann Änderungen vornehmen?
- Alle, die ein privates Grundstück oder eine Ferienwohnung nutzen bzw. solche verwalten.
- Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich über die Eigentümer bzw. bevollmächtigte Verwalter.
- Nur Eigentümer können Änderungen vornehmen.