Container für Privatkunden
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise Hinweise speziell zu den asbesthaltigen Baustoffen !
Absetzcontainer | Breite (m) | Tiefe (m) | Höhe (m) |
---|---|---|---|
3 m³ | 1,75 | 2,70 | 1,00 |
5,5 m³ | 1,75 | 3,00 | 1,25 |
7 m³ | 1,75 | 3,50 | 1,50 |
7 m³ mit Deckel | 1,75 | 3,75 | 1,50 |
10 m³ | 1,75 | 3,75 | 1,80 |
10 m³ mit Deckel | 1,75 | 3,98 | 2,00 |
Abrollcontainer | Breite (m) | Tiefe (m) | Höhe (m) |
---|---|---|---|
6 m³ | 2,30 | 5,25 | 0,50 |
9 m³ | 2,30 | 5,25 | 0,75 |
12 m³ | 2,30 | 6,50 | 0,75 |
12 m³ mit Deckel | 2,55 | 5,55 | 1,69 |
15 m³ | 2,30 | 6,50 | 1,00 |
18 m³ | 2,30 | 6,50 | 1,25 |
24 m³ | 2,30 | 6,50 | 1,50 |
28 m³ | 2,30 | 7,00 | 1,75 |
36 m³ | 2,30 | 7,00 | 2,25 |
Standplätze
- Fahrzeug und Container benötigen eine Rangier- und Standfläche von mindestens 20 m Länge und 3 m Breite.
- Bei überdachten Standflächen muss die Höhe mindestens 5 m betragen.
- Die Zufahrt muss für einen schweren LKW befahrbar sein.
- Soll "Ihr" Container auf öffentlichen Straßen oder Wegen abgestellt werden, benötigen Sie vorab eine Genehmigung Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Der Container ist entsprechend der dort gemachten Vorgaben zu sichern (Baken, Lampen etc.).
Abholung
Geben Sie dem Fahrer Auskunft über die Art der übergebenen Abfälle. Bei der Abholung erklären Sie mit Ihrer Unterschrift, dass keine umweltgefährdenden Stoffe auf den Container geladen wurden. Sollte keine zur Unterschrift berechtigte Person erreichbar sein, gilt diese Erklärung mit der Bereitstellung des Containers zur Abholung als gegeben.
Beladung
Der Container darf nur mit den vereinbarten Abfällen beladen werden. Der Abfallbesitzer haftet für Schäden, die durch falsche Deklaration oder das Beladen mit nicht zugelassenen Abfällen an Personen, Fahrzeugen und Anlagen entsteht. Entstehen durch das Beladen mit anderen als den vereinbarten Abfällen Kosten für eine Nachsortierung, sind diese zu erstatten.
Achten Sie auf eine gleichmäßige Beladung und beladen Sie nur bis zur Oberkante. Beladen Sie den Container so, dass die Abfälle beim Aufnehmen und Transport nicht herunterfallen oder verwehen können. Der Transport muss im Rahmen der Straßenverkehrsordnung durchgeführt werden können.
Vor der Beladung mit asbesthaltigen Abfällen informieren Sie sich bitte bei uns: Tel. 0481 - 85 50 44
Fehlfahrten
Sind die Standplätze zur Lieferung und Abholung nicht frei zugänglich, wird der entstandene Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.