Neues Verbraucherrecht - "Recht auf Reparatur"

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Das Verbraucherrecht sagt der Wegwerfmentalität den Kampf an: Ganz nach dem Motto "Reparieren statt Wegwerfen" sollen Millionen Tonnen von Abfall vermieden werden.

Was das für uns alle bedeutet:

  • Defekte Elektrogeräte bis zu 3 Jahre nach Kauf reparierbar
  • Abgelaufene Garantie spielt keine Rolle
  • Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen
  • Produkt-Lebensdauer wird so verlängert

Gemeinsam für weniger Abfall und eine nachhaltige Zukunft!

Den kompletten Wir-lieben-Recycling-Blogbeitrag "Recht auf Reparatur" lesen Sie hier.